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Kurtaxe - Kurabgabe

Kurtaxe - Kurabgabe - Ostseecard

Kurtaxepflichtige Strände

Vom 15. März bis 31. Oktober eines jeden Jahres sind Gäste am Schönberger Strand kurabgabepflichtig. Die Kurtaxe wird an die Gemeinde Schönberg entrichtet. Dafür erhält man im Gegenzug eine Ostseecard. Als Inhaber einer Ostseecard erhält man wiederum verschiedene Vergünstigungen z.B. auf Eintrittsgelder etc.
Derzeit beträgt die Kurtaxe für Personen über 18 Jahre in Schönberg:

Abgabesätze der Kurabgabe
Vorsaison (15.03. – 30.04.): 1,50 € pro Person und Übernachtung
Hauptsaison (01.05. – 30.09.): 3,00 € pro Person und Übernachtung
Nachsaison (01.10. – 31.10.): 1,50 € pro Person und Übernachtung
Jahreskurabgabe 60,00 € pro Person (entspricht mind. 20 Nächten in der Hauptsaison)

Tagesgäste haben die Möglichkeit ihre „Strandeintrittskarte“ am Automaten zu lösen. Diese Automaten befinden sich an diversen Aufgängen zum Deich.

Die Strandbenutzungsgebühren gestalten sich wie folgt:
Vorsaison: 1,30 €
Hauptsaison: 2,50 €
Nachsaison: 1,30 €
Saisonkarte: 60,00 €
Einwohnerstrandkarte: 13,00 €

Weitere Informationen kann man der Kurabgabesatzung der Gemeinde Schönberg unter www.schoenberg.de entnehmen.
Informationen zur Ostseecard gibt es auf der Internetseite www.ostseecard.de

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Kurtaxeautomat am Deich

Für Tagesgäste stehen Automaten bereit...